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RG, 12.05.1908 - Rep. III. 412/07 |
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Volltextveröffentlichungen (3)
- Staatsbibliothek Berlin
Einwirkung der Einverleibung von Teilen eines Landkreises durch eine Stadtgemeinde auf Verträge des Landkreises mit einer Straßenbahngesellschaft über die Benutzung öffentlicher Wege.
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Papierfundstellen
- RGZ 68, 370
Wird zitiert von ... (2)
- BGH, 08.05.1953 - V ZR 132/51
Zulässigkeit des Rechtsweges
Bei dem von Rechts wegen von selbst folgenden Übergang öffentlich-rechtlicher Vermögensrechte kommt einer Auseinandersetzung über diese Beziehungen lediglich die Bedeutung einer Feststellung der bereits kraft Gesetzes eingetretenen Rechtsfolgen der Neugliederung der Gebietskörperschaften zu zugleich mit der Aufgabe, erforderlichenfalls die Interessen der Beteiligten in billiger Weise auszugleichen (vgl. Dritte Anweisung vom 24. Januar 1929 zur Ausführung des preußischen Gesetzes über die Regelung verschiedener Punkte des Gemeindeverfassungsrechts vom 27. Dezember 1927, GS S 211 -MinBlInVerw Sp 95- im Anschluß an RGZ 68, 370).Im Gegenteil sprechen sich RGZ 68, 370 [373] und 135, 313 [317] ausdrücklich dahin aus, daß bei der Abgabe von Teilen eines Gebietes dem Umstand, in welchem Gebietsteil ein Rechtsverhältnis seine Wurzel und seinen Sitz hat, durchaus Bedeutung zukommt, ob diesen Rechtsverhältnis beim abgebenden Gebiet verbleibt oder aus den Erwerber übergeht.
- OVG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2003 - 11 A 5503/99
Zulässigkeitsvoraussetzungen einer Berufung im verwaltungsgerichtlichen …
vgl. etwa jeweils m. w. N.: RG, Urteile vom 12. Mai 1908 - III 412/07 -, RGZ 68, 370 (372 f.), und vom 29. Juni 1933 - IV 70/33 -, RGZ 141, 290 (293 f.); BGH, Urteil vom 8. Mai 1953 - V ZR 132/51 -, BGHZ 9, 239 (252 ff.); Nds. OVG, Urteil vom 5. Februar 1985 - 2 OVG A 39/82 -, OVGE 38, 401 (402 ff.); Hassel, Rechtsfolgen kommunaler Gebietsreform (1975), S. 23 ff.; Schink, Rechtsnachfolge bei Zuständigkeitsveränderungen in der öffentlichen Verwaltung (1984), S. 69 ff.; kritisch: Dietlein, Nachfolge im öffentlichen Recht (1999), S. 487, 497 ff. und 539 ff.